Häufig gestellte Fragen zum Prüfungsrecht (FAQ)

Wo kann ich mich zum Prüfungsrecht informieren?

In den Gesetzestexten, auf den Internetseiten der Prüfungskomission, am schwarzen Brett, bei den regelmäsig durchgeführten Informationsveranstaltungen der Prüfungskomissionsvorsitzenden zum Prüfungsrecht, bei den Vorsitzenden der Prüfungskomission, beim Prüfungsamt.

Ich habe vergessen, mich für eine Prüfung anzumelden. Was soll ich tun?

In Ausnahmefällen haben Sie die Möglichkeit, sich bei den Vorsitzenden der Prüfungskomission nachzumelden. Bitte geben Sie eine (unterschriebene) schriftliche Anmeldung unter Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und des Faches mit Anmeldecode an, für das Sie sich nachmelden wollen. Dies ist jedoch nur möglich, bevor der Prüfungsplan aushängt.

Ich habe mich für eine Prüfung/Klausur angemeldet, will aber nun doch nicht mitschreiben. Was soll ich tun?

Gar nichts. Wenn Sie nicht zur Prüfung erscheinen, gilt das als Rücktritt.
Aber Vorsicht! Sie müssen die gesetzten Fristen einhalten! (z.B. bei Wiederholungsprüfungen)

Mir ist während einer Prüfung plötzlich schlecht geworden. Wie muss ich mich verhalten?

Wenn Sie nicht im Stande sind, die Prüfung fortzusetzen, teilen Sie dies der Aufsicht mit. Anschließend sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen, der Ihnen Prüfungsunfähigkeit durch ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis bescheinigt. Dieses soll die prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen so konkret und nachvollziehbar beschreiben, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat. Das heißt, dass aus dem ärztlichen Zeugnis die Hindernisse, an der Prüfung teilzunehmen, klar hervorgehen müssen. Es reicht also z.B. nicht aus, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Die Anforderungen an ärztliche Zeugnisse entspringen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Diese Bescheinigung sofort beim Prüfungsamt mit einem Antrag auf Annullierung Ihrer Prüfungsleistung einreichen.

Ich kann meine Prüfungen/Masterarbeit nicht fristgerecht ablegen.

Liegen dafür Gründe vor, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B: Krankheit, Schwangerschaft,...), kann die Prüfungskommission auf Antrag eine Nachfrist gewähren.

Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt, wenn nach den Gesamtumständen ein erfolgreicher Studienabschluss nicht mehr zu erwarten ist.

Ich möchte von einer anderen Hochschule an die Hochschule München wechseln. Welche Leistungen werden mir anerkannt?

Diese Fragen werden im Einzelfall entschieden. Bitte wenden Sie sich an den/die Vorsitzende(n) der Prüfungskomission.

Ich habe noch mehr Fragen, wer kann sie beantworten?

Prof. Dr. M. Fischer
Prof. Dr. E. Eich-Soellner
oder das Prüfungsamt.