In Ausnahmefällen haben Sie die Möglichkeit, sich bei den Vorsitzenden der Prüfungskomission nachzumelden. Bitte geben Sie eine (unterschriebene) schriftliche Anmeldung unter Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und des Faches mit Anmeldecode an, für das Sie sich nachmelden wollen. Dies ist jedoch nur möglich, bevor der Prüfungsplan aushängt.
Gar nichts. Wenn Sie nicht zur Prüfung erscheinen, gilt das
als Rücktritt.
Aber Vorsicht! Sie müssen die gesetzten Fristen einhalten!
(z.B. bei Wiederholungsprüfungen)
Wenn Sie nicht im Stande sind, die Prüfung fortzusetzen,
teilen Sie dies der Aufsicht mit. Anschließend sollten Sie
sofort einen Arzt aufsuchen, der Ihnen
Prüfungsunfähigkeit durch ein qualifiziertes
ärztliches Zeugnis bescheinigt. Dieses soll die
prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder
seelischen Funktionsstörungen so konkret und nachvollziehbar
beschreiben, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am
Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit
bestanden hat. Das heißt, dass aus dem ärztlichen
Zeugnis die Hindernisse, an der Prüfung teilzunehmen, klar
hervorgehen müssen. Es reicht also z.B. nicht aus, eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Die
Anforderungen an ärztliche Zeugnisse entspringen der
ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Diese Bescheinigung sofort beim Prüfungsamt mit einem Antrag
auf Annullierung Ihrer Prüfungsleistung einreichen.
Liegen dafür Gründe vor, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B: Krankheit, Schwangerschaft,...), kann die Prüfungskommission auf Antrag eine Nachfrist gewähren.
Dieser Antrag muss spätestens 2 Wochen vor dem Abgabetermin in der Fakultät vorliegen (§14, (9), APO).
Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt, wenn nach
den Gesamtumständen ein erfolgreicher Studienabschluss nicht
mehr zu erwarten ist.
Im Prinzip ja, bitte lassen Sie sich dies von den zuständigen Betreuern der praktischen Studiensemester genehmigen.
Bitte beachten Sie dazu jedoch, dass Sie die Diplomarbeit erst mnach komplett abgeschlossenem 2. Praxissemster (incl. Datenschutz, praxisbegl. Unterricht) beginnen dürfen.
Diese Fragen werden im Einzelfall entschieden. Bitte wenden Sie sich an Prof. Dr. W. Recknagel
Sie haben die Möglichkeit, sich in den Bachelorstudiengang Informatik überleiten zu lassen. Viele der Leistungen werden Ihnen angerechnet, eine Übersicht finden Sie hier. Auch das Vordiplom wird als Bachelor-Vorprüfung angerechnet. Hierfür ist ein (formloser) Antrag an die Prüfungskomission notwendig. Beachten Sie jedoch bitte, dass Sie alle (Fehl-)Leistungen mitnehmen. Dabei kann es vorkommen, dass Sie, da einigen Diplom-Fächern zwei Bacelor-Fächer entsprechen (z.B. DVS- IT-Syteme I und II) mehr Fehlversuche angerechnet bekommen (z.B: Zweitversuch in IT-Systeme -> je ein Zweitversuch in IT-sytseme I und II). Dies kann in besonderen Fällen einen Wechsel unmöglich machen, weil die Anzahl der Zweitversuche zu hoch wird.
Sie haben die Möglichkeit, sich in den Bachelorstudiengang Informatik überleiten zu lassen. Viele der Leistungen werden Ihnen angerechnet, eine Übersicht finden Sie hier. Auch das Vordiplom wird als Bachelor-Vorprüfung angerechnet. Hierfür ist ein Antrag an die Prüfungskomission notwendig.
Wir werden Wiederholungsmöglichkeiten für die schriftlichen Prüfungen des Vordiploms voraussichtlich bis SS 2006 anbieten.
Beachten Sie jedoch bitte, dass die Vorlesungen des Hauptstudiums (und damit auch die Möglichkeiten, studienbegeltende Leistungsnachweise, Praktikumsscheine,... zu erwerben) mit dem letzten Jahrgang Diplom-Informatik (Start als Erstsemester im WS 2003/2004) auslaufen. Wiederholungsmöglichkeiten für die schriftlichen Prüfungen des Hauptstudiums werden aber selbstverständlich zunächst noch angeboten.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich in den Bachelorstudiengang Informatik überleiten zu lassen. Viele der Leistungen werden Ihnen angerechnet, eine Übersicht finden Sie hier. Auch das Vordiplom wird als Bachelor-Vorprüfung angerechnet. Hierfür ist ein Antrag an die Prüfungskomission Bachlor notwendig.
Nein, dies ist ausgeschlossen, da Vordiplom und Bachelor-Vorprüfung in Informatik an der FH München als gleichwertig gelten.
Die Vorsitzenden der Prüfungskomission:
Prof. Dr. E. Eich-Soellner
Prof. Dr. W.
Recknagel
oder das Prüfungsamt.