Häufig gestellte Fragen zum Prüfungsrecht (FAQ)

Wie lange werden die Fächer des Diplomstudiengangs noch angeboten?

Eine Übersicht hierzu findet sich unter Übergangsregelungen Auslaufmodell Diplom Informatik.

Wo kann ich mich zum Prüfungsrecht informieren?

In den Gesetzestexten, auf den Internetseiten der Prüfungskomission, am schwarzen Brett, bei den regelmäsig durchgeführten Informationsveranstaltungen der Prüfungskomissionsvorsitzenden zum Prüfungsrecht, bei den Vorsitzenden der Prüfungskomission, beim Prüfungsamt.

Ich habe vergessen, mich für eine Prüfung anzumelden. Was soll ich tun?

In Ausnahmefällen haben Sie die Möglichkeit, sich bei den Vorsitzenden der Prüfungskomission nachzumelden. Bitte geben Sie eine (unterschriebene) schriftliche Anmeldung unter Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und des Faches mit Anmeldecode an, für das Sie sich nachmelden wollen. Dies ist jedoch nur möglich, bevor der Prüfungsplan aushängt.

Ich habe mich für eine Prüfung/Klausur angemeldet, will aber nun doch nicht mitschreiben. Was soll ich tun?

Gar nichts. Wenn Sie nicht zur Prüfung erscheinen, gilt das als Rücktritt.
Aber Vorsicht! Sie müssen die gesetzten Fristen einhalten! (z.B. bei Wiederholungsprüfungen)

Mir ist während einer Prüfung plötzlich schlecht geworden. Wie muss ich mich verhalten?

Wenn Sie nicht im Stande sind, die Prüfung fortzusetzen, teilen Sie dies der Aufsicht mit. Anschließend sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen, der Ihnen Prüfungsunfähigkeit durch ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis bescheinigt. Dieses soll die prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen so konkret und nachvollziehbar beschreiben, dass die Hochschule daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat. Das heißt, dass aus dem ärztlichen Zeugnis die Hindernisse, an der Prüfung teilzunehmen, klar hervorgehen müssen. Es reicht also z.B. nicht aus, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Die Anforderungen an ärztliche Zeugnisse entspringen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Diese Bescheinigung sofort beim Prüfungsamt mit einem Antrag auf Annullierung Ihrer Prüfungsleistung einreichen.

Ich kann meine Prüfungen/Diplomarbeit nicht fristgerecht ablegen.

Liegen dafür Gründe vor, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B: Krankheit, Schwangerschaft,...), kann die Prüfungskommission auf Antrag eine Nachfrist gewähren.

Dieser Antrag muss spätestens 2 Wochen vor dem Abgabetermin in der Fakultät vorliegen (§14, (9), APO).

Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt, wenn nach den Gesamtumständen ein erfolgreicher Studienabschluss nicht mehr zu erwarten ist.

Ich möchte gerne mein zweites Praxissemester verschieben, ist das möglich?

Im Prinzip ja, bitte lassen Sie sich dies von den zuständigen Betreuern der praktischen Studiensemester genehmigen.

Bitte beachten Sie dazu jedoch, dass Sie die Diplomarbeit erst mnach komplett abgeschlossenem 2. Praxissemster (incl. Datenschutz, praxisbegl. Unterricht) beginnen dürfen.

Ich möchte von einer anderen Hochschule an die FH München wechseln. Welche Leistungen werden mir anerkannt?

Diese Fragen werden im Einzelfall entschieden. Bitte wenden Sie sich an Prof. Dr. W. Recknagel

Ich hinke meiner Studiengruppe hinterher, die Lehrveranstaltungen, die ich benötige, werden nicht mehr angeboten, da der Diplomstudiengang ausläuft.

Sie haben die Möglichkeit, sich in den Bachelorstudiengang Informatik überleiten zu lassen. Viele der Leistungen werden Ihnen angerechnet, eine Übersicht finden Sie hier. Auch das Vordiplom wird als Bachelor-Vorprüfung angerechnet. Hierfür ist ein (formloser) Antrag an die Prüfungskomission notwendig. Beachten Sie jedoch bitte, dass Sie alle (Fehl-)Leistungen mitnehmen. Dabei kann es vorkommen, dass Sie, da einigen Diplom-Fächern zwei Bacelor-Fächer entsprechen (z.B. DVS- IT-Syteme I und II) mehr Fehlversuche angerechnet bekommen (z.B: Zweitversuch in IT-Systeme -> je ein Zweitversuch in IT-sytseme I und II). Dies kann in besonderen Fällen einen Wechsel unmöglich machen, weil die Anzahl der Zweitversuche zu hoch wird.

Ich bin in einigen Vordiplomsfächern durchgefallen und habe Angst, den Anschluss an meine Studiengruppe zu verpasen.

Sie haben die Möglichkeit, sich in den Bachelorstudiengang Informatik überleiten zu lassen. Viele der Leistungen werden Ihnen angerechnet, eine Übersicht finden Sie hier. Auch das Vordiplom wird als Bachelor-Vorprüfung angerechnet. Hierfür ist ein Antrag an die Prüfungskomission notwendig.

Ich bin in einigen Vordiplomsfächern durchgefallen. Werden noch Wiederholungsprüfungen angeboten?

Wir werden Wiederholungsmöglichkeiten für die schriftlichen Prüfungen des Vordiploms voraussichtlich bis SS 2006 anbieten.

Beachten Sie jedoch bitte, dass die Vorlesungen des Hauptstudiums (und damit auch die Möglichkeiten, studienbegeltende Leistungsnachweise, Praktikumsscheine,... zu erwerben) mit dem letzten Jahrgang Diplom-Informatik (Start als Erstsemester im WS 2003/2004) auslaufen. Wiederholungsmöglichkeiten für die schriftlichen Prüfungen des Hauptstudiums werden aber selbstverständlich zunächst noch angeboten.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich in den Bachelorstudiengang Informatik überleiten zu lassen. Viele der Leistungen werden Ihnen angerechnet, eine Übersicht finden Sie hier. Auch das Vordiplom wird als Bachelor-Vorprüfung angerechnet. Hierfür ist ein Antrag an die Prüfungskomission Bachlor notwendig.

Ich bin endgültig in Vordiplom Informatik durchgefallen. Kann ich in den Bachelorstudiengang Informatik wechseln, bzw. neu beginnen?

Nein, dies ist ausgeschlossen, da Vordiplom und Bachelor-Vorprüfung in Informatik an der FH München als gleichwertig gelten.

Ich habe noch mehr Fragen, wer kann sie beantworten?

Die Vorsitzenden der Prüfungskomission:
Prof. Dr. E. Eich-Soellner

Prof. Dr. W. Recknagel

oder das Prüfungsamt.