Informationen der Prüfungskomission im Studiengang Bachelor Informatik
Termine:
Weitere Hinweise:
- Die Prüfungskommssion hat die Dauer der Bachelorarbeit Informatik
rückwirkend zum 1.10.07 für alle Studierenden, also unabhängig
von der SPO, in der sie studieren, auf 3 Monate festgelegt.
- Studierende der Bachelorstudiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik,
die ihr Studium vor dem 01.10.2007 aufgenommen haben, erhalten weiterhin
ein Vorprüfungszeugnis. Die im Vorprüfungszeugnis ausgewiesenen
Endnoten werden nicht in die Berechnung des Bachelorprüfungsgesamtergebnis
einbezogen.
Für Studierende, die ihre Noten aus dem Grundstudium in das Bachelorzeugnis
mit aufgenommen haben wollen, wird die Möglichkeit angeboten, sich
in die ab 01.10.2007 gültige SPO überleiten zu lassen. In
diesem Fall stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt.
(Bitte beachten Sie jedoch, dass dann auch die anderen Konditionen dieser
neuen SPO für Sie gelten.) Studierende, die ihr Studium ab dem
WS 2007/08 aufgenommen haben, erhalten kein Bachelorvorprüfungszeugnis
mehr, alle Endnoten werden zur Bildung des Prüfungsgesamtergebnisses
herangezogen. Für den Studiengang Bachelor Informatik gibt es
hier
eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.
- Die neue
allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Hochschule München
ist veröffentlicht. Sie tritt rückwirkend zum 1.10.07 in Kraft.
Zum 1.10.07 ist eine neue Rahmenprüfungsordnung (RaPO) mit wesentlichen
Änderungen gegenüber der alten RaPO in Kraft getreten. Insbesondere
verkürzt sich die Studienhöchstdauer auf 10 Semester bzw.
auf 11 Semester für alle Bachelorstudierenden, die ihr Studium
vor dem WS 2007/08 aufgenommen haben. Genauere Informationen hier.
- Die Prüfungskommission für die Studiengänge Bachelor
und Diplom Informatik hat beschlossen, Täuschungshandlungen mit
aller Strenge zu ahnden. Dazu gehören insbesondere auch Täuschungen
durch keine oder nicht vollständige Angabe bzw. Kenntlichmachung
aller verwendeten Quellen in Studien-, Seminar- und Bachelorarbeiten
sowie die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel in Prüfungen.
Ab sofort sind alle Studienarbeiten und Leistungsnachweise mit einer
Erklärung des Studierenden zu versehen, dass er/sie
- die Arbeit selbständig verfasst,
- keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benutzt
sowie
- wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet
hat.
Diese Erklärung ist vom Studierenden zu unterschreiben.
-
Studierende, die Leistungsnachweise (Scheine) und/oder Prüfungen
des 6. oder 7. Semesters ablegen wollen, müssen die Voraussetzungen
für das 5. Semesters (abgeschlossenes Grundstudium + 30 ECTS
aus dem Hauptstudium) erfüllen.
Diese Regelung ist unabhängig davon, ob sie sich im zpa für
diese Veranstaltungen anmelden können.
Das Praxissemester ist keine notwendige Voraussetzung für die
Prüfungen der folgenden Semester - lediglich für die Anmeldung
der Bachelorarbeit muss die praktische Ausbildung abgeschlossen sein
und der Bericht ebenfalls vorliegen (fristgerecht).
- Die im Modulhandbuch als Voraussetzung genannten Fächer sind nur inhaltliche Voraussetzungen, keine formalen.
Dies bedeutet, dass Sie z.B. am Seminar Angewandte Mathematik teilnehmen können, auch wenn Sie die Prüfungen Analysis bzw. Lineare Algebra
nicht bestanden haben.
- Studierende, die bereits alle notwendigen Fächer aus den Vertiefungsgruppen
Mathematik bzw. Informatik absolviert haben, können sich auf schriftlichen
Antrag weitere Fächer dieser Gruppen als FWP-Fächer anrechnen
lassen.
- Fächer der Wahlpflichtfachgruppe Vertiefungsfächer werden
(bis auf Datenschutz und IT-Sicherheit) ausschließlich mit mündlichen
Prüfungen angeboten.
- Die Prüfung Softwareentwicklung II wird als schriftliche Prüfung
angeboten.
Studierende, die ihr Studium im WS 06/07 im ersten Semester (oder im
SS 07 im 2. Semester) aufgenommen haben (und nur diese!), können
stattdessen auch eine mündliche Prüfung beantragen (schriftl.
Antrag). Wird keine mündliche Prüfung beantragt, besteht für
zukünftige, eventuell nötige Wiederholungsprüfungen kein
Anspruch mehr auf eine mündliche Prüfung.
